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Mietbedingungen
Monta in Bike
Mietbedingungen
Anwendungsbereich
Die Dienstleistungen der Velovermietung
werden von der Firma Monta in Bike AG , MiB
(nachfolgend Vermieterin genannt) mit Sitz in Morcote erbracht, die
Eigentümerin der Mietvelos ist. Die Allgemeinen Mietbedingungen bilden
einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages.
Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Mieter, diese Mietbedingungen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren.
Vertragsverhältnisse
Der Vertrag wird zwischen MiB und dem Kunden geschlossen.
Buchung der Fahrzeuge
Die Buchung erfolgt Online, mithilfe von Software BikeRentalManager (BRM), über die Links die sich auf der Website www.monta-in-bike.ch
befinden. Um die Buchung abzuschliessen muss man diese Mietbedingungen
akzeptieren und die eigene Kreditkarteninformationen einzugeben. MiB
wird Ihre Daten nicht speichern. Der Unterzeichnete ermächtigt den
Restbetrag und alle anderen Mehrkosten, durch Stripe, zu zuziehen. Die
Buchung wird bei Erhalt der Bestätigungsmail als gültig angesehen.
Veloübernahme
Der Mieter übernimmt das Velo in
betriebssicherem und sauberem Zustand. Beanstandungen seitens des
Mieters müssen der Vermieterin respektive dem Vermittler bei der
Fahrzeugübergabe gemeldet werden. Der Mieter hat sich mit einem
offiziellen Dokument auszuweisen (Personalausweis, Identitätskarte, GA,
1⁄2-Tax-Abo, Führerschein). MiB wird zum Zeitpunkt den Gesamtbetrag,
mittels Stripe, berechnen.
Velorückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das
Fahrrad vor Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit der
Vermieterin an der im Mietvertrag angegebenen Rückgabestelle während
deren Öffnungszeiten zurückzugeben. Der Mietpreis für zu spät
zurückgegebene oder falsch abgestellte Mietobjekte sowie die daraus
entstandenen Folgekosten werden vom Mieter eingefordert. Das Fahrzeug
sowie sämtliches von der Vermieterin zur Verfügung gestellte Zubehör wie
, ev. Schlüssel, Velohelme etc. muss der Vermieterin bei der
Fahrzeugrückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben
werden. Verlust oder Beschädigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses
ist nur mit der Zustimmung der Vermieterin vor
Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich, sofern die Fahrzeuge
nicht bereits gebucht wurden. Der Mietpreis wird neu berechnet und der
Aufpreis, einschiesslich etwaiger Einkommenverluste, belastet.
Mindestalter des Mieters
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren dürfe Mietvelos nicht abgegeben werden.
Annullation / Abbruch
Wird bis 24 Stunden vor Mietantritt
eine bestätigte Reservation annulliert, berechnet MiB die Anzahlung von
5%. Weniger als 24 Stunden vor Mietantritt annullierte Buchungen werden
analogder gar nicht angetretenen zu 25% der gebuchten Tarifs berechnet.
Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in
Anspruch genommenen Restmietzeit.
Haftung und Versicherung
Die Versicherung ist Sache des Mieters.
Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine
Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der
Risiken zu verfügen,
die eine Fahrt mit dem Velo oder E-Bike mit sich bringen. Die Haftung
erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten,
Wertminderung oder Mietausfallkosten.
Schäden, Diebstahl und Verlust
Der Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter aufgetretene Schäden und Verluste anzuzeigen.
Der Mieter haftet für alle dem
Mietobjekt und seinem Zubehör während der Mietdauer zugefügten
Beschädigungen aus Sturz, Vandalismus, Elementareinwirkungen,
Manipulation, Einwirkungen aus dem Transport sowie dessen unsachgemässem
oder zweckfremden Einsatz.
Die Kosten für kleinere Schäden und
Materialverlust werden dem Kunden gemäss der offiziellen Preisliste von
MiB direkt von der Vermietstelle verrechnet. Bei Diebstahl oder Verlust
des Mietobjekts oder des Zubehörs während der Mietdauer haftet der
Mieter. Das Fahrzeug ist grundsätzlich immer zu sichern.
Der Verlust wird dem Mieter zum
Ersatzwert in Rechnung gestellt. Übergibt der Mieter das Fahrzeug an
Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden und Folgeschäden, die an
dem Fahrzeug durch Dritte verursacht werden.
Nutzung / Verbote
Der Mieter verpflichtet sich, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und das Velo sachgemäss und sorgfältig zu nutzen.
Der Mieter ist verantwortlich für alle
Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des
Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Lugano (TI).