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Vorbemerkung
Die Vertragsparteien stimmen der Nutzung des Fahrrads und/oder des Demonstrationsmaterials zu Testzwecken entsprechend den folgenden Bedingungen zu:
§ 1
das Fahrrad und/oder das
Demonstrationsmaterial, das für Testzwecke leihweise zur Verfügung gestellt
wird, wurde in der Buchung via BRM mit Angabe des Verkaufspreises und dem Zubehör bestätigt.
§ 2
Das Fahrrad und/oder das Demonstrationsmaterial werden zu Testzwecken an dem gebuchten Datum und nachstehenden Uhrzeiten leihweise überlassen:
§ 3
Für den Fall, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin das Fahrrad und/oder das Demonstrationsmaterial, das ihm/ihr für die Testzwecke zur Verfügung gestellt wurde, nicht pünktlich zu der vereinbarten Zeit an die Übergabestelle zurückbringt, vereinbaren die Vertragsparteien, dass für jede angefangene Stunde die Verspätung ein Betrag in Höhe von 50 € (i.W. fünfzig Euro) fällig und zahlbar wird. Verzögert sich die Rückgabe mehr als fünf (5) Stunden, erhöht sich dieser Betrag auf 500 € (i.W. fünfhundert Euro).
§ 4
Dem/der Teilnehmer(in) ist es nicht gestattet, das zu Testzwecken leihweise ausgehändigte Fahrrad und/oder Demonstrationsmaterial dritten Personen auch nur zeitweise zu überlassen.
§ 5
Der/die Teilnehmer(in) verpflichtet sich, das Fahrrad und/oder Demonstrationsmaterial zu Testzwecken sorgfältig zu behandeln und wird das Fahrrad/und oder Demonstrationsmaterial zu keiner Zeit unbeaufsichtigt lassen.
Falls der/die Teilnehmer(in) das Fahrrad und/oder Demonstrationsmaterial ernsthaft beschädigt, ist er/sie für die verursachten Schäden haftbar und zahlt an Pivot Cycles dann den vollen o.g. Einzelhandelspreis. Im Fall geringerer Beschädigungen ist ein anteiliger Schadensersatz zu leisten.
Im Fall des Verlustes des Fahrrads und/oder Demonstrationsmaterials seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin, sei es durch Diebstahl oder anderweitig verursacht, haftet diese(r) auf Erstattung des vollen o.g. Einzelhandelspreises.
§ 6
Der/die Teilnehmer(in) bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er/sie sich über die vorgenannten Risiken voll bewusst ist, ebenso wie über anderweitige Risiken in Verbindung mit seiner/ihrer Teilnahme an dem Pivot Cycles Bike Testprogramm.
Der/die Teilnehmer(in) ist sich auch der allgemeinen Risiken des Fahrradfahrens voll bewusst, dies schließt insbesondere, ohne dass dies eine abschließende Aufzählung darstellt, Risiken mit ein, die von körperlicher Belastung herrühren, Natureinwirkungen, Unfälle, die Beförderung durch Transportmittel jeder Art, der Eignung medizinischer Versorgung, bzw. Risiken, die aufgrund von Fahrlässigkeit seitens einer der Vertragsparteien oder durch Dritte hervorgerufen werden.
Der/die Teilnehmer (in) verzichtet (a) hiermit ausdrücklich auf die Einleitung von Schritten, rechtlichen und gerichtlichen Maßnahmen und Entscheidungen, Schadensersatz, die Erhebung von Ansprüchen und Forderungen, die dem/der Teilnehmer(in bezogen auf einen Sachverhalt, eine Ursache oder Thematik in Verbindung mit der Nutzung von Pivot Cycles Equipment oder seiner/ihrer Teilnahme am Pivot Cycles Test- oder Demonstrationsprogramm zustehen oder zustehen könnten, , bzw. Minderjährigen, seinen/ihren Erben, Nachlassverwaltern, Treuhändern oder Bevollmächtigten zustehen oder zustehen könnten, und wird (b) Pivot Cycles, deren Inhaber und Mitarbeiter, Repräsentanten und Rechtsnachfolger bezogen auf die vorstehend beschriebenen Sachverhalte von jeglicher Haftung freistellen. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf einem grob-fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln oder Unterlassen seitens Pivot Cycles beruhen und/oder Körperverletzungen bis hin zum Tod des Teilnehmers/der Teilnehmerin, durch ein fahrlässiges Handeln oder Unterlassen seitens Pivot Cycles hervorgerufen worden, bzw. durch ein derartiges Handeln oder Unterlassen eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder sonstigen Bevollmächtigten, bzw. Repräsentanten von Pivot Cycles, außer der/die Teilnehmerin sind hierfür selbst aufgrund fahrlässigen Handelns oder Unterlassens, wie sie in dem folgenden Unterabschnitt beschrieben werden, verantwortlich.
Der/die Teilnehmer(in) wurde ausdrücklich darauf hingewiesen und erkennt hiermit an, dass Pivot Cycles keinen Einfluss auf die Art der Handhabung von Fahrrädern seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin hat, mit der Folge, dass Pivot Cycles keine Verantwortung insoweit übernimmt und auch nicht haftbar ist für Verletzungen, Sachschäden, Schädigungen Dritter, oder andere Verluste, Unfälle, Unannehmlichkeiten oder nicht ordnungsgemäße Abläufe, die entweder auf (a) ungesetzlichen, fahrlässigen oder zufälligen Handlungen oder Unterlassungen des Teilnehmers/der Teilnehmerin selbst, oder (b) eines Dritten beruhen, für den Pivot Cycles nicht die unmittelbare Verantwortung trägt.
§ 7
Der/die Teilnehmer(in) verpflichtet sich, während der Testfahrten einen Fahrradhelm zu tragen, um gesundheitliche Risiken im Fall eines Unfalls erheblich zu reduzieren.
Der/die Teilnehmer(in) sichert überdies zu, die Testfahrten nicht unter Alkohol-, Drogeneinfluss, oder beeinträchtigt durch pharmazeutische/medizinische Mittel vorzunehmen und versichert weiter, dass er/sie nicht an einer sonstigen Beeinträchtigung leidet, die den Gleichgewichtssinn, die Orientierungs- und/oder Koordinationsfähigkeiten oder sonstige Fähigkeiten des/der Teilnehmer(in) negativ beeinträchtigen, das Fahrrad und/oder Demonstrationsmaterial sicher zu nutzen.
§ 8
Der/die Teilnehmerin) bestätigt hiermit, dass er/sie ein(e) erfahrene(r) Fahrradfahrer(in) ist und er/sie Fahrräder bereits benutzt hat oder und/oder mit diesen und/oder dem Demonstrationsmaterial mit Schnellspannern, Klickpedalen, verstellbaren Lenkern und Sätteln. Einstellung der Dämpfungssysteme, Gangschaltung, Bremsen und/oder anderen mechanischen Fahrradelementen vertraut ist, die Ähnlichkeit mit dem zu Testzwecken überlassenen Fahrrad und/oder dem Demonstrationsmaterial haben.
§ 9
Seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin wird hiermit ausdrücklich bestätigt, dass er/sie die Zustimmungserklärung, die als Anlage dieser Vereinbarung als Vertragsbestandteil beigefügt ist, gelesen, ihren Inhalt verstanden hat und diesem ausdrücklich zustimmt, was die Verarbeitung und die Nutzung der personenbezogenen Daten betrifft.
§ 10
Sollte sich eine Regelung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise als undurchsetzbar oder ungültig herausstellen, berührt dies nicht die Gültigkeit der sonstigen hierin enthaltenen vertraglichen Regelungen oder deren Teile; die Vertragsparteien stimmen überein, dann in redlicher Absicht mit dem Ziel miteinander zu verhandeln, die ungültige vertragliche Regelung durch eine gültige zu ersetzen, die der ungültigen oder undurchsetzbaren Regelung möglichst nahekommt.
*) Unterzeichnung durch ein Elternteil/durch den Erziehungsberechtigten /Vormund Im Fall der Minderjährigkeit des Teilnehmers/der Teilnehmerin.