Vorbemerkung
Die Vertragsparteien stimmen
der Nutzung des Fahrrads und/oder des Demonstrationsmaterials zu Testzwecken
entsprechend den folgenden Bedingungen zu:
§ 1
das Fahrrad und/oder das
Demonstrationsmaterial, das für Testzwecke leihweise zur Verfügung gestellt
wird, wurde in der Buchung via BRM mit Angabe des Verkaufspreises und dem Zubehör bestätigt.
§ 2
Das Fahrrad und/oder das
Demonstrationsmaterial werden zu Testzwecken an dem gebuchten Datum und
nachstehenden Uhrzeiten leihweise überlassen:
§ 3
Für den Fall, dass der
Teilnehmer/die Teilnehmerin das Fahrrad und/oder das Demonstrationsmaterial,
das ihm/ihr für die Testzwecke zur Verfügung gestellt wurde, nicht pünktlich zu
der vereinbarten Zeit an die Übergabestelle zurückbringt, vereinbaren die
Vertragsparteien, dass für jede angefangene Stunde die Verspätung ein Betrag in
Höhe von 50 € (i.W. fünfzig Euro) fällig und zahlbar wird. Verzögert sich die
Rückgabe mehr als fünf (5) Stunden, erhöht sich dieser Betrag auf 500 € (i.W.
fünfhundert Euro).
§ 4
Dem/der Teilnehmer(in) ist es
nicht gestattet, das zu Testzwecken leihweise ausgehändigte Fahrrad und/oder
Demonstrationsmaterial dritten Personen auch nur zeitweise zu überlassen.
§ 5
Der/die Teilnehmer(in)
verpflichtet sich, das Fahrrad und/oder Demonstrationsmaterial zu Testzwecken
sorgfältig zu behandeln und wird das Fahrrad/und oder Demonstrationsmaterial zu
keiner Zeit unbeaufsichtigt lassen.
Falls der/die Teilnehmer(in)
das Fahrrad und/oder Demonstrationsmaterial ernsthaft beschädigt, ist er/sie
für die verursachten Schäden haftbar und zahlt an Pivot Cycles dann den vollen
o.g. Einzelhandelspreis. Im Fall geringerer Beschädigungen ist ein anteiliger
Schadensersatz zu leisten.
Im Fall des Verlustes des
Fahrrads und/oder Demonstrationsmaterials seitens des Teilnehmers/der
Teilnehmerin, sei es durch Diebstahl oder anderweitig verursacht, haftet
diese(r) auf Erstattung des vollen o.g. Einzelhandelspreises.
§ 6
Der/die Teilnehmer(in)
bestätigt hiermit ausdrücklich, dass er/sie sich über die vorgenannten Risiken
voll bewusst ist, ebenso wie über anderweitige Risiken in Verbindung mit
seiner/ihrer Teilnahme an dem Pivot Cycles Bike Testprogramm.
Der/die Teilnehmer(in) ist
sich auch der allgemeinen Risiken des Fahrradfahrens voll bewusst, dies
schließt insbesondere, ohne dass dies eine abschließende Aufzählung darstellt,
Risiken mit ein, die von körperlicher Belastung herrühren, Natureinwirkungen,
Unfälle, die Beförderung durch Transportmittel jeder Art, der Eignung
medizinischer Versorgung, bzw. Risiken, die aufgrund von Fahrlässigkeit seitens
einer der Vertragsparteien oder durch Dritte hervorgerufen werden.
Der/die Teilnehmer (in)
verzichtet (a) hiermit ausdrücklich auf die Einleitung von Schritten,
rechtlichen und gerichtlichen Maßnahmen und Entscheidungen, Schadensersatz, die
Erhebung von Ansprüchen und Forderungen, die dem/der Teilnehmer(in bezogen auf
einen Sachverhalt, eine Ursache oder Thematik in Verbindung mit der Nutzung von
Pivot Cycles Equipment oder seiner/ihrer Teilnahme am Pivot Cycles Test- oder
Demonstrationsprogramm zustehen oder zustehen könnten, , bzw. Minderjährigen, seinen/ihren
Erben, Nachlassverwaltern, Treuhändern oder Bevollmächtigten zustehen oder
zustehen könnten, und wird (b) Pivot Cycles, deren Inhaber und Mitarbeiter,
Repräsentanten und Rechtsnachfolger bezogen auf die vorstehend beschriebenen
Sachverhalte von jeglicher Haftung freistellen. Dies gilt nicht für Ansprüche,
die auf einem grob-fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln oder Unterlassen
seitens Pivot Cycles beruhen und/oder Körperverletzungen bis hin zum Tod des
Teilnehmers/der Teilnehmerin, durch ein fahrlässiges Handeln oder Unterlassen
seitens Pivot Cycles hervorgerufen worden, bzw. durch ein derartiges Handeln
oder Unterlassen eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder sonstigen
Bevollmächtigten, bzw. Repräsentanten von Pivot Cycles, außer der/die
Teilnehmerin sind hierfür selbst aufgrund fahrlässigen Handelns oder
Unterlassens, wie sie in dem folgenden Unterabschnitt beschrieben werden,
verantwortlich.
Der/die Teilnehmer(in) wurde
ausdrücklich darauf hingewiesen und erkennt hiermit an, dass Pivot Cycles
keinen Einfluss auf die Art der Handhabung von Fahrrädern seitens des
Teilnehmers/der Teilnehmerin hat, mit der Folge, dass Pivot Cycles keine
Verantwortung insoweit übernimmt und auch nicht haftbar ist für Verletzungen,
Sachschäden, Schädigungen Dritter, oder andere Verluste, Unfälle,
Unannehmlichkeiten oder nicht ordnungsgemäße Abläufe, die entweder auf (a)
ungesetzlichen, fahrlässigen oder zufälligen Handlungen oder Unterlassungen des
Teilnehmers/der Teilnehmerin selbst, oder (b) eines Dritten beruhen, für den Pivot Cycles nicht die unmittelbare
Verantwortung trägt.
§ 7
Der/die Teilnehmer(in)
verpflichtet sich, während der Testfahrten einen Fahrradhelm zu tragen, um
gesundheitliche Risiken im Fall eines Unfalls erheblich zu reduzieren.
Der/die Teilnehmer(in) sichert
überdies zu, die Testfahrten nicht unter Alkohol-, Drogeneinfluss, oder
beeinträchtigt durch pharmazeutische/medizinische Mittel vorzunehmen und
versichert weiter, dass er/sie nicht an einer sonstigen Beeinträchtigung
leidet, die den Gleichgewichtssinn, die Orientierungs- und/oder
Koordinationsfähigkeiten oder sonstige Fähigkeiten des/der Teilnehmer(in)
negativ beeinträchtigen, das Fahrrad und/oder Demonstrationsmaterial sicher zu
nutzen.
§ 8
Der/die Teilnehmerin)
bestätigt hiermit, dass er/sie ein(e) erfahrene(r) Fahrradfahrer(in) ist und er/sie
Fahrräder bereits benutzt hat oder und/oder mit diesen und/oder dem Demonstrationsmaterial mit Schnellspannern,
Klickpedalen, verstellbaren Lenkern und Sätteln. Einstellung der
Dämpfungssysteme, Gangschaltung, Bremsen und/oder anderen mechanischen
Fahrradelementen vertraut ist, die Ähnlichkeit mit dem zu Testzwecken
überlassenen Fahrrad und/oder dem Demonstrationsmaterial haben.
§ 9
Seitens des Teilnehmers/der
Teilnehmerin wird hiermit ausdrücklich bestätigt, dass er/sie die
Zustimmungserklärung, die als Anlage dieser Vereinbarung
als Vertragsbestandteil beigefügt
ist, gelesen, ihren Inhalt verstanden hat und diesem ausdrücklich zustimmt, was
die Verarbeitung und die Nutzung der personenbezogenen Daten betrifft.
§ 10
Sollte sich eine Regelung
dieser Vereinbarung ganz oder teilweise als undurchsetzbar oder ungültig herausstellen,
berührt dies nicht die Gültigkeit der sonstigen hierin enthaltenen
vertraglichen Regelungen oder deren
Teile; die Vertragsparteien stimmen überein, dann in redlicher Absicht mit dem
Ziel miteinander zu verhandeln, die ungültige vertragliche Regelung durch eine
gültige zu ersetzen, die der ungültigen oder undurchsetzbaren Regelung
möglichst nahekommt.
*
)
Unterzeichnung durch ein Elternteil/durch den
Erziehungsberechtigten /Vormund Im Fall der Minderjährigkeit des
Teilnehmers/der Teilnehmerin.