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LEIHVERRAG VERBRAUCHER
Velolake S.r.l.s., mit Sitz in Torbole (TN), in Via delle Busatte 24 St-Nr. 02492640228, in der Person des zu diesem Zweck eingesetzten gesetzlichen Vertreters pro tempore (Lieferant)
1. Vertragsgegenstand
1.1 Der Anbieter Velolake verpflichtet sich gegen Entgelt dem Kunden das Gut, ein Fahrrad mit Trethilfe und/oder ein herkömmliches Fahrrad in jeweils optimalem Zustand anzubieten.
1.2 Der Kunde erklärt mit der Unterzeichnung dieses Vertrags:  - sich zur Bezahlung zu verpflichten;         - das Fahrrad geprüft zu haben;     - das Fahrrad in optimalem Zustand und voll funktionsfähig erhalten zu haben.
1.3 Bei Abholung des Leihgegenstandes muss der Kunde/Benutzer das Personal von Velolake auf eventuelle festgestellte Schäden hinweisen.
2. Anforderungen
2.1 Der Kunde muss Folgendes vorlegen:   - einen gültigen Ausweis für jeden Benutzer eines Fahrrads;         - die Kreditkartennummer und/oder erforderliche Kaution (die Kaution beträgt 10 % des Listenpreises des betreffenden Leihgegenstandes und wird bis zu dessen Rückgabe einbehalten.
2.2 Die Benutzung des Fahrrads setzt die körperliche Eignung und die erforderlichen technischen Fachkenntnisse des Fahrers voraus. Mit der Mietung des Fahrrads erklärt der Benutzer über die geeigneten Fähigkeiten und zweckmäßige Kompetenzen zu verfügen.
2.3 Der Benutzer, der ab eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang außerhalb von Ortschaften und in Tunneln fährt, muss eine gut sichtbare, reflektierende Weste oder Träger tragen (Ar. 182 Straßenverkehrsordnung).
3. Haftung
3.1 Der Kunde haftet während der Nutznießung des Guts für dessen Besitz bis zu dessen Rückgabe, für Schäden an seiner Person, am Fahrrad und Dritter sowie für Sachschäden Dritter.
3.2 Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung des Guts oder dessen Zubehörs ist der Kunde verpflichtet, Velolake die entstandenen Schäden zu bezahlen, die wie folgt berechnet werden:      - Wert des Guts im Falle von dessen Verlust/Diebstahl/Zerstörung oder - basierend auf den im Falle einer Beschädigung erforderlichen Reparaturkosten.
3.3 Der Kunde muss Velolake im Falle eines Diebstahls und/oder Verlusts des dem Vertrag zugrundeliegenden Leihgegenstands eine Originalkopie der bei den zuständigen Behörden erstatteten Anzeige vorweisen und den Betrag des Werts des gestohlenen/verlorenen Fahrrads überweisen. Der Kunde muss die Anzeige direkt nach Feststellung des Diebstahls/Verlusts den zuständigen Behörden melden. Andernfalls wird der Fahrradwert dem verstoßenden Kunden/Benutzer zu Lasten gelegt. Bei Wiederauffindung oder Bergung des gestohlenen/verlorenen Gutes innerhalb von 48 Stunden nach dem Diebstahl/Verlust ist Velolake verpflichtet den zuvor überwiesenen Betrag zu stornieren.
3.4 Der Kunde und/oder Benutzer verpflichtet sich, das geliehene Fahrzeug achtsam, mit gesundem Menschenverstand und Sorgfalt zu benutzen, um Sachschäden und/oder Schäden Dritter zu vermeiden.
3.5 Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrrad sowohl tagsĂĽber als auch nachts an einem sicheren Ort, vor Witterung geschĂĽtzt, aufzubewahren und zu vermeiden, dieses unbewacht zu lassen.
3.6 Ist das gelieferte Fahrrad laut Kunde ungeeignet, ist dies sofort dem Personal von Velolake am Ort, an dem die Unversehrtheit der Fahrräder geprüft wird, mitzuteilen.
3.7 Die nicht erfolgte Rückgabe des Fahrrads innerhalb der vereinbarten Fristen oder der Leihfrist ohne vorherige und durch außergewöhnliche Fälle/Gründe (z. B. Unfall, Bruch, Naturgewalten) begründbare Mitteilung gilt als Diebstahl/Veruntreuung und als solcher den zuständigen Justizbehörden gemeldet.
3.8 Die Gesellschaft Velolake lehnt jede Art der Haftung für während der gesamten Verleihzeit, Ausflügen, begleiteten/geführten Touren entstandene Personen- oder Sachschäden ab;
3.9 Der Erwerb der geführten Touren beinhaltet die Akzeptanz seitens erwachsener und minderjähriger begleiteter Teilnehmer von auf objektive Risiken zurückgehenden Gefahren, bedingt durch die Umgebung, in der die Touren stattfinden und setzt voraus, dass die für die gewählte Tour erforderlichen technischen und körperlichen Fähigkeiten vorhanden sind.
4. Verbote
4.1 Die Verwendung der geliehenen Fahrräder zu vom gelegentlichen Freizeit- und Tourismuszweck abweichenden Zwecken ist untersagt.
4.2 Die Abgabe, der Verleih, der Verkauf, die Leihgabe oder jeder andere Form der Vermittlung des Guts ist untersagt.
4.3 Die Benutzung von Software zur Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h von Fahrrädern mit Trethilfe ist untersagt.
4.4 Die unbewachte Abstellung des Fahrrads ist untersagt.
5. Bedingungen
5.1 Velolake ist berechtigt, während der Benutzung des Guts Kontrollen beim Kunden und/oder Benutzer ohne Vorankündigung durchzuführen.
5.2 Die Rückerstattung des Guts muss innerhalb der von Velolake gewünschten Fristen und gemäß dessen Methoden und/oder der vertraglichen Vereinbarungen erfolgen. Das Fahrrad wird vom Kunden/Benutzer am gleichen Ort abgeholt, an dem es nach Beendigung des Leihverhältnisses wieder abgegeben wird. Der Kunde/Benutzer kann einen vom Annahmeort abweichenden Abgabeort vereinbaren: Die hierdurch möglicherweise entstehenden Mehrkosten/Kosten/Aufwendungen gehen zu Lasten des Kunden/Benutzers.
5.3 Im Falle von und/oder während organisierter Touren ist der Kunde/Benutzer verpflichtet   - die vom Begleiter/Tourguide erteilten Anweisungen zu befolgen;            - einen korrekten und sorgsamen Umgang mit dem Gut zu pflegen, ohne sich und/oder Dritte zu gefährden;        - die Straßenverkehrsordnung zum Verhalten im Straßenverkehr zu befolgen (Art. 140 und ff. Straßenverkehrsordnung).
5.4 Der Kunde entbindet und hält Velolake von jeder Haftung und/oder allen Schadensersatzansprüchen bezüglich durch die Benutzung des ausgeliehenen Guts entstandener Schäden an seiner eigenen Person und/oder an Dritten schadlos. Während des Leihverhältnisses genießt der Kunde/Benutzer keinerlei Versicherungsschutz. Auch das Fahrrad ist nicht haftpflichtversichert. Der Benutzer ist deshalb angehalten, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
5.5 Velolake lehnt jede Art der Haftung im Falle einer unzweckmäßigen Nutzung des Fahrzeugs oder bei Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung ab. Velolake übernimmt keine Haftung für durch den Kunden und/oder Benutzer während der Ausflüge und/oder Touren verursachte Personen- oder Sachschäden.
5.6 Der Kunde verpflichtet sich, den fĂĽr den Verleih des Guts anfallenden Betrag bar, per Kreditkarte und/oder Bankkarte zum Zeitpunkt der Online-Buchung oder Abholung des Guts zu entrichten.
5.7 Bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen und, wenn der Kunde die Zahlung verzögert, hat Velolake das Recht, eine sofortige Rückerstattung des Guts zu verlangen.
5.8 Bezüglich aller nicht in der vorliegenden Regelung genannten Angelegenheiten wird das Verhältnis der Parteien (VERTRAGSPARTNER) durch die Vorschriften des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt.
5.9 Für alle zwischen den Parteien auftretende und die Vertragsbedingungen betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Gericht Trient zuständig.
6. Verarbeitung personenbezogener Daten
6.1 Gemäß Art. 13 der italienischen Gesetzesverordnung Nr. 196/2003 werden die im Zusammenhang mit dem mit Velolake abgeschlossenen Vertrag übermittelten Daten unter Beachtung der italienischen Gesetzesverordnung Nr. 196/2003 verarbeitet.
6.2 Der Inhaber der Datenverarbeitung ist Velolake mit Sitz in Torbole (TN) in Via delle Busatte 24.
6.3 Die Verarbeitung von den Benutzer betreffenden Informationen unterliegt den Grundsätzen der Korrektheit, Rechtmäßigkeit und Transparenz.
6.4 Die personenbezogenen Daten werden mithilfe elektronischer und/oder informatischer Instrumenten zu nachstehenden Zwecken verarbeitet: - Verwaltung der sich aus dem Leihvertrag ergebenden Verpflichtungen;        - Versand von Werbematerial, Ausführung von Marktforschung oder Zusendung von Geschäftskorrespondenz;    - zuständigen Behörden die Möglichkeit geben, Anfechtungen aufgrund von Überschreitungen der Straßenverkehrsordnung oder beliebiger anderer Gesetzesvorgaben an den Kunden weiterzuleiten.
6.5 Der Kunde kann jederzeit die Rechte gemäß Art. 7 der italienischen Gesetzesverordnung Nr. 169/2003 ausüben. Gemäß der Art. 1341 und 1342 des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches erklärt der Kunde, insbesondere die unter nachstehenden Punkten genannten Vertragsvereinbarungen gelesen zu haben und diesen zuzustimmen: 1 [1.1; 1.2; 1.3] – 2 [2.1; 2.2; 2.3] – 3 [3.1; 3.2; 3.3; 3.4; 3.5; 3.6; 3.7; 3.8; 3.9] – 4 [4.1; 4.2; 4.3; 4.4] – 5 [5.1; 5.2; 5.3; 5.4; 5.5; 5.6; 5.7; 5.8; 5.9] – 6 [6.1; 6.2; 6.3; 6.4; 6.5].