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Der Mieter erklärt, dass das gemietete Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übernahme in einwandfreiem Arbeits- und Wartungszustand ist, mit Ausnahme der im Übergabeprotokoll vermerkten Mängel. Der Mieter übernimmt die volle und alleinige Verantwortung für die ihm überlassenen Fahrzeuge.
Das gemietete Fahrzeug muss gemäß den vereinbarten Zeiten am Ort der Anmietung zurückgegeben werden. Die Rückgabe gilt erst als erfolgt, wenn das Fahrzeug direkt an Bella Bici SNC übergeben wurde. Das Abstellen des Fahrzeugs außerhalb der Vermietungsstelle während der Schließzeiten wird nicht als Rückgabe gewertet. Die Nichtrückgabe des Fahrzeugs ohne vorherige Ankündigung oder außergewöhnliche, nachweisbare Gründe wird als Diebstahl geahndet und bei der zuständigen Justizbehörde zur Anzeige gebracht.
Mit der Übergabe wird der Mieter zum Verwahrer und alleinigen Verantwortlichen des gemieteten Fahrzeugs. Die Fahrzeuge sind mit der üblichen Sorgfalt zu behandeln und zu sichern.
Zur Sicherheit der Mieter und zum Schutz vor Diebstahl können die Räder und Fahrzeuge mit einem GPS-Tracker ausgestattet sein. Dieser dient ausschließlich dazu, das Fahrzeug im Falle eines Diebstahls oder Verlusts zu orten und die Wiederbeschaffung zu erleichtern. Die erfassten Standortdaten werden streng vertraulich behandelt und nur im Bedarfsfall (Diebstahl, Verlust) zur Ortung genutzt.
Der Mieter ermächtigt Bella Bici, über das Stripe-System oder in bar einen Betrag von ___ € als Kaution zur Deckung eventueller Schäden am Fahrzeug einzubehalten. Die Kaution wird nach der Rückgabe und Überprüfung des Fahrzeugzustandes vollständig über das Stripe-System freigegeben oder, falls sie bar hinterlegt wurde, zurückerstattet.
Dieser Vertrag ist persönlicher Natur und kann nicht an Dritte übertragen werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, das gemietete Rad oder Fahrzeug an Dritte weiterzuvermieten, zu verleihen oder zur Verwahrung zu überlassen.
Bella Bici haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die während oder nach der Mietdauer im Fahrzeug transportiert, zurückgelassen oder vergessen wurden.
Der Mieter ist verpflichtet, die geltende Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Bußgelder und Strafen für Verkehrsverstöße, die während der Mietzeit begangen werden, liegen in der alleinigen Verantwortung des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, Bella Bici für die Vorauszahlung derartiger Verstöße zu entschädigen, ausgenommen sind Beträge, die aufgrund von Zahlungsverzug entstehen.
Die Parteien erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass die bereitgestellten oder direkt erfassten Daten gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung 679/2016 und des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 zur Erfüllung dieses Vertrags verarbeitet werden.
Dieser Vertrag kann von Bella Bici vorzeitig gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches gekündigt werden – unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz – im Falle einer unsachgemäßen Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter oder im Falle von Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs. Der Mieter kann den Vertrag seinerseits vorzeitig gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches kündigen, falls das Fahrzeug und die in diesem Vertrag beschriebene Ausrüstung nicht für den vereinbarten Gebrauch geeignet sind.
Der Mieter erklärt, die folgenden Mietbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben:
Die Vermietung ist Erwachsenen vorbehalten.
Die Nutzung des Fahrzeugs setzt die körperliche Eignung und das technische Können des Nutzers voraus. Mit der Anmietung erklärt der Mieter, ohne Vorbehalte über die notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen zu verfügen.
Das Fahrzeug ist ausschließlich als Transportmittel zu nutzen und ist mit Sorgfalt, Umsicht und Sorgfalt zu behandeln, um Schäden am Fahrzeug und an seinem Zubehör zu vermeiden.
Bella Bici kann während der Nutzung der Fahrzeuge Kontrollen durchführen und deren Rückgabe verlangen, falls eine unsachgemäße Nutzung festgestellt wird.
Bella Bici kann die Vermietung an Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, verweigern. Die Verweigerung kann auch aus anderen Gründen nach alleinigem Ermessen von Bella Bici erfolgen.
Jede Änderung dieses Vertrags bedarf der spezifischen schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Eine Duldung, auch wenn sie wiederholt erfolgt, gegenüber der Nichterfüllung oder fehlerhaften Erfüllung vertraglicher Pflichten kann in keiner Weise als stillschweigende Änderung oder Aufhebung der zugrunde liegenden Vereinbarungen interpretiert werden. Für alle nicht in diesem Vertrag geregelten Angelegenheiten verweisen die Parteien ausdrücklich auf die Bestimmungen des italienischen Rechts und die örtlichen Gepflogenheiten. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und Anwendung dieses Vertrags ergeben, werden vor dem Gericht von Verona beigelegt.