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WICHTIGE INFORMATIONEN
Der Mietgegenstand wird morgens zwischen 9.00 Uhr und 11.00 Uhr geliefert. Bei einer Reservierung nach 9.00 Uhr für denselben Tag wird der Mietgegenstand ab 14.00 Uhr ausgeliefert. Dieser Tag zählt jedoch als 1 Miettag und wird in voller Höhe berechnet.
Der Mietgegenstand wird am Tag der Abholung zwischen 18.00 und 20.00 Uhr abgeholt.
Die folgenden Kautionen sind zu hinterlegen:
- Fahrräder: Basic 100€ pro Fahrrad / Classic, Pro, Premium 200€ pro Fahrrad
- Anhänger: 50€ pro Anhänger
Bitte halten Sie diese bei der Übergabe des Mietgegenstandes bereit.
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1.Vertragspartner und Vertragsdauer
a.Vertragspartner:
Der Vermieter:
Bike Sant Pere S.L.U.
Carrer de San Sebastia, 43
17470 Sant Pere Pescador
UID: ESB13909577
und der Mieter:
Die in der Buchungsbestätigung benannte Person.
Die vom Vermieter dem Mieter geschickte Buchungsbestätigung ist ein rechtsverbindlicher Vertrag.
Die in der Buchungsbestätigung benannten Fahrräder, sowie sonstiges Zubehör werden für die Dauer des im Vertrag genannten Zeitraums dem Mieter in gebrauchstauglichem Zustand zur Verfügung gestellt.
Der Mieter zahlt den Mietpreis bei Abschluss des Vertrages im Voraus oder bei Übergabe der Mietgegenstände .
Die Bezahlung erfolgt per Stripe, Kreditkarte (Visa-, Mastercard) oder bar.
Gültig sind die Preise der bei Anmietung gültigen Preisliste.
b.Vertragsdauer und Haftung bei Verzug der Vertragsdauer
Das Mietverhältnis wird über den in der Buchung bzw. im Mietvertrag angegebenen Zeitraum geschlossen. Der Tag der Annahme und Abgabe gelten jeweils als voller Miettag. Fallen Annahme und Abgabe auf einen Tag wird dieser nur einfach berechnet. Bei einer verspäteten Rückgabe, findet keine automatische Verlängerung des Mietvertrages statt. Gibt der Mieter die Mietsache nicht bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer an den Vermieter zurück, kommt der Mieter in Verzug. Die Verzugskosten ergeben sich aus der gültigen Preisliste und betragen mindestens eine Tagesmiete.
c.Lieferung und Abholung der Mietsache
Die Mietsache wird am ersten Miettag zwischen 9 - 11 Uhr dem Mieter übergeben. Am Abgabetag muss die Mietsache bis 20 Uhr abgabebereit sein und wird am gleichen Ort dem Vermieter übergeben. Bei Buchungen für den selben Tag kann die Mietsache auch später an den Mieter übergeben werden.
d.Übergabe und Rückgabe vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums
Der Mieter hat die Mietsache bei Übergabe eingehend zu überprüfen. Auf Wunsch des Mieters wird ein Übergabeprotokoll und ein Bild von dem Mietgegenstand erstellt, welche Vertragsgegenstand werden.
Die Übergabe erfolgt nur gegen Unterschrift des Mieters und Vorlage eines Personalausweises.
Bei Rückgabe einer Mietsache vor dem vertraglich vereinbarten Ende der Mietdauer, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung des Differenzbetrages.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist hiervon nicht betroffen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Kündigende unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Schlechtes Wetter, zu hohe Temperaturen, persönliche Befindlichkeiten, Krankheit oder gesundheitliche Beeinträchtigungen sind kein Grund zur außerordentlichen Kündigung.
e.Preise
Die Preise sind Bruttopreise inkl. 21% MwSt.
f.Versicherung
Bei der Buchung der Mietgegenstände wird, je nach Kategorie, eine Versicherung Pflicht. Der Mieter hat auch die Möglichkeit, eine höhere Versicherung zu wählen.
Versicherung & Leistungen:
Basic
Fahrradschäden* bis zu 150€ gemäß dem Reparaturtarif von Bike Sant Pere SLU. Die Versicherung deckt keinen Fahrraddiebstahl.
Versicherung obligatorisch für die Kategorie: Basic
Classic
Fahrradschäden bis zu 300 € gemäß dem Reparaturtarif von Bike Sant Pere SLU. Die Versicherung deckt keinen Fahrraddiebstahl.
Versicherung für Fahrräder der folgenden Kategorien: Basic, Classic, Pro, Premium.
Obligatorische Versicherung für die folgenden Kategorien: Classic, Pro, Premium.
Pro
Fahrraschäden* bis zu 1.000€ gemäß dem Reparaturtarif von Bike Sant Pere SLU und 50% Rabatt für einen SOS ASSISTANCE, der unsere Hilfe im Falle eines Unfalls oder einer mechanischen Panne im Umkreis von 25km von Sant Pere Pescador garantiert. Die Versicherung deckt keinen Fahrraddiebstahl.
Versicherung möglich für Fahrräder der folgenden Kategorien: Basic, Classic, Pro, Premium.
Premium
Fahrradschäden* und SOS ASSISTANCE, die unsere Hilfe im Falle eines Unfalls oder einer mechanischen Panne in einem Umkreis von 25 km von Sant Pere Pescador garantiert. Die Versicherung deckt keinen Fahrraddiebstahl.
Die Versicherung ist für Fahrräder der folgenden Kategorien möglich: Basic, Classic, Pro, Premium.
*Fahrradschäden: Fahrrad Defekte, die durch Materialprobleme oder Verschulden des Vermieters entstanden sind. Diese gilt jedoch nicht für vom Mieter selbstverschuldete Pannen, wie z.B. ein platter Reifen.
g.SOS Assistance
Der Vermieter bietet eine Pannenhilfe für Fahrraddefekte, die durch Materialprobleme oder Verschulden des Vermieters entstanden sind. Diese gilt jedoch nicht für vom Mieter selbstverschuldete Pannen. Der Mieter hat die Option bei Übergabe der Mietsache einen Reparatur Kit zu erwerben. Sollte der Mieter nicht in der Lage sein, einen Reifen zu wechseln oder braucht die Hilfe des Vermieters aus anderen selbstverschuldeten Gründen, fallen hierfür die folgenden Kosten an:
Kosten=Fahrtkosten + Arbeitsstunden
Fahrtkosten: 0,26€ / km
Arbeitsstunden: 45€ / h
Sollte das Fahrrad nicht repariert werden können, dann wird es durch ein anderes Fahrrad ersetzt. (siehe 2.c.)
Muss das Fahrrad aus selbstverschuldeten Gründen des Mieters getauscht werden trifft 4.a in Kraft.
SOS Assistance ist nur für Mietgegenstände, aber nicht für Personen. Sollte der Mieter aus irgendwelchen Gründen einen Transport brauchen, ist Bike Sant Pere SL nicht dafür zuständig. Der Mieter muss sich an ein Transportunternehmen wenden. Der Vermieter ist nur für den Transport der Mietsachen zuständig.
2.Gebrauch der Mietsache, Anzeige von Schäden und weitere Pflichten, Rückgabe der Mietsache
a.Gebrauch der Mietsache und unerlaubte Nutzung
Das Fahrrad und die sonstigen Mietsachen werden in fachgerechtem und gebrauchstauglichem Zustand vom Vermieter zur Verfügung gestellt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsachen zweckgemäß und schonend zu gebrauchen, sowie die Straßenverkehrsregeln zu beachten.
Der Mieter erklärt, dass er in perfekter gesundheitlicher Verfassung ist, dass er in der Lage ist, Fahrrad zu fahren, dass er die gemietete Ausrüstung beherrscht und dass er über die notwendige Reise- und Krankenversicherung verfügt, um in Europa Fahrradtouren zu unternehmen.
Der Mieter, der mehr als 1 Fahrrad mietet, erklärt, dass alle Fahrer der Fahrräder, die er/sie mietet: in perfekter gesundheitlicher Verfassung sind, in der Lage sind, ein Fahrrad zu fahren, die notwendige Kontrolle über die gemietete Ausrüstung haben und die notwendige Reise- und Krankenversicherung haben, um Fahrradaktivitäten in Europa zu unternehmen.
Der Mietgegenstand darf ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Verkehr, für eine Fahrt ins Ausland oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet werden.
Das Tragen eines zum Nutzungszweck zugelassenen Helmes ist Pflicht. Die Beförderung von Mitfahrern, anderen Lebewesen, sowie der Transport von sonstigen Gegenständen ist nicht zulässig und nicht gestattet. Umbauten, Anbauten und sonstige Eingriffe in die Mietsache sind nicht zulässig. Die Nutzung der Mietsache unter Alkoholeinfluss und Drogen ist nicht gestattet. Die Mietsache darf nur von dem Mieter gefahren werden. Eine Untervermietung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht zulässig.
b.Pflicht zum Anzeigen von Schäden
Die Anzeige von Schäden, Unfall oder Diebstahl kann durch den Mieter telefonisch unter dieser Telefonnummer ( +34 622826342 ) an den Vermieter erfolgen. Alle Arten von Schäden, ob verschuldet oder unverschuldet, muss der Mieter dem Vermieter unverzüglich und unaufgefordert anzeigen. Führt ein Schaden dazu, dass die Mietsache nicht mehr gebrauchstauglich ist, stellt der Vermieter dem Mieter eine gleichwertige Mietsache zur Verfügung, sofern die Kapazitäten des Vermieters dies zulassen. Bei vom Mieter verschuldeten Schäden liegt es im Ermessen den Vermieters, dem Mieter die Mietsache zu ersetzen.
c.Austausch der Mietsache
Bei Übergabe der Mietsache überprüft der Mieter den Zustand auf Gebrauchstauglichkeit. Wird hierbei ein Mangel festgestellt, welcher die Mietsache in einen nicht gebrauchstauglichen Zustand versetzt, wird die Mietsache kostenlos gegen einen funktionsfähigen, gleichwertigen Ersatz getauscht. Ein Wechsel in eine andere Kategorie kann nur durchgeführt werden, sofern die Kapazitäten des Vermieters dies zulassen. Findet ein Austausch aus einem anderen Grund statt, so sind die Preise der jeweiligen Preiskategorie gültig.
d.Meldepflicht bei Diebstahl und Unfall
Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall mit der Mietsache oder bei Diebstahl, hat der Mieter unverzüglich die örtliche Polizei zu verständigen und der Vermieter ist unverzüglich zu unterrichten. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für alle aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstandenen Schäden. Der Vermieter stellt dem Mieter eine gleichwertige Mietsache zur Verfügung, sofern die Kapazitäten des Vermieters dies zulassen.
Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter eine ausführliche, schriftliche Darstellung des Unfallverlaufs unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Die Darstellung muss insbesondere Namen und Anschrift aller beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Vermieter wird von dem Mieter von sämtlichen Buß- und Verwarngeldern, Gebühren und sonstigen Kosten freigestellt, die aufgrund der vorgenannten Verstöße erhoben werden.
Bei Diebstahl hat der Mieter dem Vermieter den genauen Ablauf, den Ort und die Fahrradsicherung zu melden. Außerdem müssen Fotos vom Diebstahlort gemacht werden.
e.Rückgabe
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache in dem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Der Ladezustand des Akkus darf davon abweichen. Die Übergabe erfolgt am gleichen Ort, wie die Abgabe und die Mietsache muss bis 20 Uhr abgabebereit sein. Die Endreinigung ist im Mietpreis inbegriffen. Wenn der Mieter das Fahrrad an einem anderen Ort zurückgeben möchte, ist Bike Sant Pere weder für die Überführung der Personen, noch für die Übernahme der Kosten verantwortlich. Der Mieter muss einen Transportdienst beauftragen und dessen Kosten selbst übernehmen.
3.Haftung des Vermieters für Schäden
a.Haftungsumfang des Vermieters
Schadensersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Gründen nicht etwas anderes ergibt. Dies gilt auch für den Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters, falls der Mieter gegen diese Ansprüche auf Schadensersatz erhebt.
Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Mieters wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Vermieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
b.Haftungsausschluss bei unerlaubter Nutzung und Haftungsbeschränkung
Im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung der Mietsache gemäß Ziffer 2.a, entfällt eine Haftung des Vermieters.
Die Haftungsbeschränkungen gelten für nutzlos gewordene Aufwendungen des Mieters, die durch den Ausfall der Mietleistung entstanden sind. Der Mieter stellt den Vermieter schon jetzt von der Haftung gegenüber Dritten frei, die dadurch entsteht, dass der Mieter schuldhaft eine Pflicht aus diesem Vertrag verletzt hat.
Aussagen und Erläuterungen zu den Leistungen des Vermieters verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft. Aussagen zum Leistungsgegenstand stellen nur dann Garantien oder Zusicherungen im Rechtssinne dar, wenn diese schriftlich erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als „Garantie“ oder „Zusicherung“ gekennzeichnet sind.
Die Haftung des Vermieters bei vertraglichen Ansprüchen ist auf den Mietpreis beschränkt, wenn
a) der Anspruch bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden oder der beförderten Personen, die nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters selbst oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht,
b) der Anspruch bei sonstigen Schäden nicht auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters selbst oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruht.
4.Haftung des Mieters für Schäden und Verlust
a.Allgemeine Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Beschädigungen die während der Mietzeit entstanden sind.
Der Mieter haftet bei Verlust und Verletzungen sonstiger vertraglicher Obliegenheiten.
Kommt es zu konkreten Mietausfällen durch eine längere Reparatur, infolge eines durch den Mieter verursachten Schadens an der Mietsache, haftet der Mieter für jeden Reparaturtag bis zur Höhe einer Tagesmiete.
Bei Beschädigungen haftet der Mieter insbesondere für Reparaturkosten und Ersatzteile.
Im Falle einer Zerstörung der Mietsache bemisst sich die Haftung nach dem aktuellen Preis für die entsprechende Mietsache gemäß den empfohlenen Verkaufspreisen des Herstellers unter Berücksichtigung des Abnutzungsgrades.
Der vom Mieter geleistete Mietzins wird diesem Preis in Abzug gebracht. Weitergehende Schäden bleiben unberührt.
b.Haftung bei Diebstahl
Bei Diebstahl oder einem anderweitigen Verlust der Mietsache haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter. In diesem Falle bemisst sich die Haftung nach dem aktuellen Preis für die Mietsache gemäß den empfohlenen Verkaufspreisen des Herstellers unter Berücksichtigung des Abnutzungsgrades, mindestens jedoch nach dem folgenden Betrag:
Kategorie 1 - 800
Kategorie 2 - 1500
Kategorie 3 - 3500
Kategorie 4 - 5000
c.Erstattung der Haftungssumme bei Fund
Wird die Mietsache nach einem Diebstahl innerhalb von sechs Monaten wieder aufgefunden, wird der Vermieter dem Mieter den aktuellen Zeitwert des Mietgegenstandes bis zur Höhe der Haftungssumme erstatten.
d.Versicherungsschutz
Jedes vom Vermieter vermietete Rad ist versichert gegen Unfallschäden, Fall oder Sturzschäden, Feuchtigkeitsschäden (nur Regenwasser), Elektronikschäden, Akkuschäden, Verschleiß, Gebrauchsspuren.
Dieser Versicherungsschutz tritt jedoch nicht in Kraft, wenn der Unfall durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Seiten des Mieters verursacht wurde.
Im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Nutzung der Mietsache gemäß Ziffer 2.a, entfällt der Versicherungsschutz ebenfalls. Der Versicherungsschutz bezieht sich lediglich auf das vom Mieter gemietete Rad/eBike, nicht auf Unfallgegner.
e.Kaution
Bei Radübernahme werden die folgenden Kautionen vom Vermieter verlangt:
Citybike, ATB, Kidsbike: 100€ pro Fahrrad
alle anderen Fahrräder: 200€ pro Fahrrad
Anhänger: 50€ pro Anhänger
Diese wird Bar bezahlt, auf der Kreditkarte geblockt oder abgebucht. Eine Einbehaltung bzw. Abbuchung findet nur bei einer Nichtrückgabe statt. Dieser Betrag wird bei Rückgabe des Mietgegenstands und der vollständigen Ausrüstung zurückerstattet. (Definition Ausrüstung: Bedieneinheit, Schlüssel, Ladegerät inkl. Netzkabel, Akku). Voraussetzung für das Erstatten der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses gemäß Mietvertrag ist, dass die Mietsache in dem selben Zustand zurückgegeben wird, in dem sie übergeben wurde. Die Endreinigung ist im Mietpreis inbegriffen.
f.Stornierungsbedingungen
Mieter können zu den folgenden Bedingungen von Ihrer Buchung zurücktreten:
Kostenlose Stornierung bis 00:00 Uhr am Vortag der Buchung.
Maßgebend für die Annullierungskosten ist das Eingangsdatum und die Eingangs-Uhrzeit der Annullierung.
Die Annullierung kann entweder selbst über das jeweilige Kundenkonto vorgenommen werden oder durch Textform an die eMail-Adresse: info@bikesantpere.com erfolgen.
Maßgebend für die Annullierungskosten ist das Eingangsdatum und die Uhrzeit der Annullierung.
5.Allgemeine Bestimmungen und anwendbares Recht
a.Schriftform, Vollständigkeit und salvatorische Klausel
Dieser Vertrag unterliegt der Schriftform. Änderungen und/oder Ergänzungen unterliegen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Mietbedingungen berührt deren Gültigkeit nicht.
b.Aufrechnung
Aufrechnungen gegenüber Forderungen des Vermieters sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters zulässig.
c.Rechtswahl und Gerichtsstand
Die Bestimmungen dieses Vertrages richten sich nach spanischem Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag ist Barcelona.