ALLGEMEINE
MIETBEDINGUNGEN
1. Vertragspartner
Vertragspartner sind der
Mieter/die Mieterin (nachfolgend „Mieter“) und die Starbikes Waldhotel Arosa
(nachfolgend „Vermieterin“). Mit Entgegennahme eines Mietrades aus dem
Fahrradpark (nachfolgend „Fahrrad“) entsteht zwischen Mieter und Vermieterin
ein Vertrag. Bei einer Online-Buchung gelten für den Vertragsschluss die
Bestimmungen der Online-AGB von Starbikes. Der Mieter ist verpflichtet, bei
Abschluss des Vertrages im Voraus den Gesamtmietpreis zu entrichten.
2. Das Fahrrad und seine
Benutzung
Der Mieter erkennt durch
die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in
einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand
befindet.
Der Mieter darf das
Fahrrad nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen.
3. Reparatur
Wird eine Reparatur
notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf
unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht.
Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Dem Vermieter muss bei
einem von ihm zu verantwortenden Defekt die Möglichkeit gegeben werden, die Reparatur
selbst auszuführen oder ein Ersatzrad zu stellen, soweit dies für den Mieter
zumutbar ist.
4. Meldepflicht
Unfall/Diebstahl
Der Mieter ist
verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad
in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist.
Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen,
schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über
den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und
etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten
Fahrzeuge enthalten.
5. Allgemeine Haftung des
Mieters
Der Mieter hat das
Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen
hat. Der Mieter haftet für alle Personen-und Sachschäden, auch für
Unfall-und Haftpflichtschäden sowie für fahrlässiges, grob fahrlässiges
und vorsätzliches Handeln. Soweit ein Dritter dem Vermieter die
Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei. Der
Mieter haftet gegenüber der Vermieterin für während der Mietzeit entstandene
Beschädigungen, den Verlust und/oder Verletzungen sonstiger vertraglicher
Obliegenheiten. Kommt es infolge eines Schadens am Fahrrad, den der Mieter zu
vertreten hat, zu konkreten Mietausfällen durch eine längere Reparatur, haftet
der Mieter für jeden Reparaturtag (Richtpreis Verlängerungstag). Bei
Zerstörung des Fahrrads bemisst sich die Haftung nach dem aktuellen Preis des
entsprechenden Mietrades gemäß aktueller Verkaufspreisliste der
Vermieterin. Die vom Mieter geleistete Miete wird dem Listenpreis in Abzug
gebracht. Bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Beschädigungen haftet der
Mieter insbesondere für Reparaturkosten und Ersatzteile. Weitergehende
Schäden bleiben unberührt. Fahrraddiebstahl aus den zugewiesenen
Radräumlichkeiten, die von der Vermieterin angemietet werden, ist über die
Mietradversicherung gedeckt, sofern die Fahrräder in korrekt angekettetem
Zustand waren
a. Haftung bei Diebstahl
Der Mieter haftet der
Vermieterin auch für Diebstahl oder bei einem anderweitigen Verlust des
Fahrrads. Im Falle des Diebstahls und Verlusts haftet der Mieter bis zu der Höhe
des jeweils aktuellen Preises der Verkaufsliste der Vermieterin. Die vom Mieter
geleistete Miete wird dem Listenpreis in Abzug gebracht. Diese
Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder
grobfahrlässig verursacht hat.
b. Erstattung der
Haftungssumme
Sollte das Fahrrad nach
einem Diebstahl wieder aufgefunden werden, wird die Vermieterin dem Mieter die
Haftungssumme nach Ziffer 3.2. erstatten, sofern das Fahrrad in diesem Falle noch
in einem Zustand ist, in dem die Vermieterin dieses nach billigem Ermessen
weiterhin vermieten kann. Die Vermieterin übt das billige Ermessen aus Sicht
einer Fachperson aus und teilt dem Mieter gegebenenfalls und aus Kulanz die
Grundlagen der Entscheidung mit.
c. Haftungsausschluss des
Mieters («Versicherung»)
Ansprüche der Vermieterin
bei Unfallschäden können gegen ein zusätzliches Entgelt vom Mieter
ausgeschlossen werden. Das Entgelt richtet sich nach Fahrradtyp und beträgt pauschal
20CHF. Ansprüche für Unfallschäden sind nur ausgeschlossen, wenn sie nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mieters beruhen.
d. Zusatzausrüstung
Alle E-Bikes sind mit
Fahrassistent, Helm, Schlüssel, Akku, Ersatzschlauch und Minipumpe
ausgestattet. Fehlende Teile müssen vom Mieter bei der Radrückgabe bezahlt
werden.
6. Rückgabe des Fahrrades
a. Der Mieter hat das
Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am
vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des
Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des
Mieters.
b. Eine Verlängerung der
Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
c. Wird das Fahrrad nicht
rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter mit jeden angefangenen
Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus
gehenden Schaden zu
ersetzen.
d. Der Vermieter ist
berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades aufgetretene
Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.
7. Pedalsysteme
Wir verfügen über
folgende Pedalsysteme: SPD- und Flachpedale
Pedalen kosten keine
zusätzliche Miete!
9. Stornogebühren
Bei Nichteinhaltung von
Reservierungen werden folgende Stornogebühren fällig: Die Stornogebühr beträgt
bis Schalterschluss des Vortages 50%, danach 100% des Preises.
10. Mietradversicherung
Leistungen: Schutz vor
Haftungsansprüchen des Vermieters bei Beschädigungen des Rades durch Sturz oder
Unfall, sowie Diebstahl aus unseren Radkellern in angekettetem Zustand.
Gebühr pauschal 20CHF
12. Tourenbestimmungen
a. Den Anweisungen des
Biking Guides, des Briefings und des eingeteilten Schlussmannes ist Folge zu leisten.
b. Die Bestimmungen der
Straßenverkehrsordnung sind unbedingt einzuhalten.
c. Der Biking Guide wird
nicht überholt und es ist unbedingt ein Abstand von 1m zum Vordermann
einzuhalten.
d. Es sind unbedingt
beide Bremsen gleichzeitig mit viel Gefühl zu betätigen, da sich beim
alleinigen Gebrauch der Vorderradbremse, das Risiko eines Sturzes sehr erhöht.
e. Alle Teilnehmer werden
verpflichtet einen Radhelm zu tragen.
f. Jeder Teilnehmer fährt
auf eigene Kosten, Risiko und Gefahr. Für Unfälle, die auf Grund von
Unkonzentriertheit, Nichtbeachtung der Verkehrsregeln oder Nichtbeachtung der
Anweisungen des Biking
Guides hervorgerufen werden, wird keine Haftung übernommen.
g. Witterungsbedingte
Änderungen, z.B. Tourenänderung oder Abbruch der Tour, sind dem Guide
vorbehalten.
h. Ich bin mir bewusst,
dass die Firma Starbikes heute Fotos und/oder Videoaufnahmen angefertigt hat
und ich auf diesen Fotos zum Teil auch deutlich erkennbar dargestellt bin. Mit
den Aufnahmen bin ich
einverstanden. Meine Einwilligung gilt auch unbeschränkt für die private
und/oder kommerzielle Nutzung - Veröffentlichung, Verbreitung, Nutzung,
Bearbeitung und
Weitergabe - in Digitalform und Printform durch den Fotografen oder aber auch
durch Dritte. Meine Einwilligung ist zeitlich sowie örtlich nicht beschränkt
und gilt für
alle Vertriebs- und
Veröffentlichungsformen. Auf die zukünftige Geltendmachung von
Unterlassungsansprüchen gegen die vorbezeichnete Verwendung meiner Bildnisse
verzichte ich
bereits an dieser Stelle
14. Allgemeine Bestimmungen
und anwendbares Recht
Der Vertrag unterliegt
der Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls
der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit
einzelner Teile und
Bestimmungen vorliegender Allgemeinen Mietbedingungen berührt deren Gültigkeit
im Übrigen nicht.
Rechtswahl und
Gerichtsstand
Der Bestimmungen dieses
Vertrages richten sich nach schweizer Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder
über diesen Vertrag sind die Gerichte am Sitz der Vermieterin
ausschließlich zuständig.
Arosa, 01.05.2023