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ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
1. Vertragspartner
Vertragspartner sind der Mieter/die Mieterin (nachfolgend „Mieter“) und die Starbikes Bikestation (nachfolgend „Vermieterin“).Mit Entgegennahme eines Mietrades aus dem Fahrradpark (nachfolgend „Fahrrad“) entsteht zwischen Mieter und Vermieterin ein Vertrag. Bei einer Online-Buchung gelten für den Vertragsschluss die Bestimmungen der Online-AGB von Starbikes. Der
Mieter ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages im Voraus den Gesamtmietpreis zu entrichten.
2. Das Fahrrad und seine Benutzung
Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrades an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.
Alle Renräder sind mit Tacho, Ersatzschlauch und Minipumpe ausgerüstet. Alle E-Bikes sind mit Fahrassistent, Schlüssel, Akku ausgestattet. Fehlende Teile müssen vom Mieter bei der Radrückgabe bezahlt werden.
Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen.
3. Reparatur
Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Dem Vermieter muss bei einem von ihm zu verantwortenden Defekt die Möglichkeit gegeben werden, die Reparatur selbst auszuführen oder
ein Ersatzrad zu stellen, soweit dies für den Mieter zumutbar ist.
4. Meldepflicht Unfall/Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift
der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.
5. Allgemeine Haftung des Mieters
Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei. Der Mieter haftet für alle Personen-und Sachschäden, auch für Unfall-und Haftpflichtschäden sowie für fahrlässiges, grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln. Der Mieter haftet gegenüber der Vermieterin für während der Mietzeit entstandene Beschädigungen, den Verlust, bei Diebstahl, und/oder Verletzungen sonstiger vertraglicher Obliegenheiten. Kommt es infolge eines Schadens am Fahrrad, den der Mieter zu vertreten hat, zu konkreten Mietausfällen durch eine längere Reparatur, haftet der Mieter für jeden Reparaturtag (Richtpreis Verlängerungstag). Bei Zerstörung des Fahrrads bemisst sich die Haftung nach dem aktuellen Preis des entsprechenden Mietrades gemäß aktueller Verkaufspreisliste der Vermieterin.
Die vom Mieter geleistete Miete wird dem Listenpreis in Abzug gebracht. Bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Beschädigungen haftet der Mieter insbesondere für Reparaturkosten und Ersatzteile. Weitergehende Schäden bleiben unberührt. Fahrraddiebstahl aus den zugewiesenen Radräumlichkeiten, die von der Vermieterin angemietet werden, ist über die Mietradversicherung gedeckt, sofern die Fahrräder in korrekt angekettetem Zustand waren.
a. Haftung bei Diebstahl
Der Mieter haftet der Vermieterin auch für Diebstahl oder bei einem anderweitigen Verlust des Fahrrads. Im Falle des Diebstahls und Verlusts haftet der Mieter bis zu der Höhe des jeweils aktuellen Preises der Verkaufsliste der Vermieterin. Die vom Mieter geleistete Miete wird dem Listenpreis in Abzug gebracht. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.
b. Erstattung der Haftungssumme
Sollte das Fahrrad nach einem Diebstahl wieder aufgefunden werden, wird die Vermieterin dem Mieter die Haftungssumme nach Ziffer3.2. erstatten, sofern das Fahrrad in diesem Falle noch in einem Zustand ist, in dem die Vermieterin dieses nach billigem Ermessen weiterhin vermieten kann. Die Vermieterin übt das billige Ermessen aus Sicht einer Fachperson aus und teilt dem Mieter gegebenenfalls und aus Kulanz die Grundlagen der Entscheidung mit.
6. Mietradversicherung ("Versicherung", freiwillig, aber empfehlenswert)
c. Haftungsausschluss des Mieters («Versicherung»)
Ansprüche der Vermieterin bei Unfallschäden können gegen ein zusätzliches Entgelt vom Mieter ausgeschlossen/beschränkt werden. Das Entgelt richtet sich nach Fahrradtyp und beträgt pauschal: Typ 1 Carbon Di2/Disc € 20.- / Typ 2 Carbon Ultegra und E-Bike Bold € 15.- / Typ 3 & alle anderen Radtypen € 10.-
Ansprüche für Unfallschäden sind nur ausgeschlossen, wenn sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mieters beruhen. Bei einem Abschluss des Mieters mit dem Vermieter über eine Mietradversicherung, haftet der Vermieter nur bis zu einem Schadensbetrag von 300€. Darüber hinaus haftet der Mieter, oder Dritte.
7. Rückgabe des Fahrrades
a. Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters.
b. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.
c. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter mit jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.
d. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrades aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.
7. Pedalsysteme
Wir verfügen über folgende Pedalsysteme: SPD-MTB, SPD-SL, Look Keo, Gummi- und Körbchen-Pedalen. Andere bitte selber mitbringen. Pedalen kosten keine zusätzliche Miete!
8. Zusatzausrüstung
Alle Rennräder sind mit Tacho und Minipumpe ausgerüstet. Fehlende Teile müssen vom Mieter bei der Rückgabe zu je € 10.- ersetzt werden.
9. Stornogebühren
Bei Nichteinhaltung von Reservierungen werden folgende Stornogebühren fällig: Die Stornogebühr beträgt bis Schalterschluss des Vortages 50%, danach 100% des Ausflugspreises. Bei ernster Erkrankung wird nach Rücksprache mit dem Biking Guide der Ausflug für die erkrankte Person kostenfrei storniert.
10. Tourenbestimmungen
a. Den Anweisungen des Biking Guides, des Briefings und des eingeteilten Schlussmannes ist Folge zu leisten.
b. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind unbedingt einzuhalten.
c. Der Biking Guide wird nicht überholt und es ist unbedingt ein Abstand von 1m zum Vordermann einzuhalten.
d. Es sind unbedingt beide Bremsen gleichzeitig mit viel Gefühl zu betätigen, da sich beim alleinigen Gebrauch der Vorderradbremse, das Risiko eines Sturzes sehr erhöht.
e. Alle Teilnehmer werden verpflichtet einen Radhelm zu tragen.
f. Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Kosten, Risiko und Gefahr. Für Unfälle, die auf Grund von Unkonzentriertheit, Nichtbeachtung der Verkehrsregeln oder Nichtbeachtung der Anweisungen des Biking Guides hervorgerufen werden, wird keine Haftung übernommen.
g. Witterungsbedingte Änderungen, z.B. Tourenänderung oder Abbruch der Tour, sind dem Guide vorbehalten.
h. Ich bin mir bewusst, dass die Firma Starbikes heute Fotos und/oder Videoaufnahmen angefertigt hat und ich auf diesen Fotos zum Teil auch deutlich erkennbar dargestellt bin. Mit den Aufnahmen bin ich einverstanden. Meine Einwilligung gilt auch unbeschränkt für die private und/oder kommerzielle Nutzung - Veröffentlichung, Verbreitung, Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe - in Digitalform und Printform durch den Fotografen oder aber auch durch Dritte. Meine Einwilligung ist zeitlich sowie örtlich nicht beschränkt und gilt für alle Vertriebs- und Veröffentlichungsformen. Auf die zukünftige Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen die vorbezeichnete Verwendung meiner Bildnisse verzichte ich bereits an dieser Stelle
11. Rennradpakete
a. MINI Inklusivleistungen: (30€)
Radsport-Straßenkarte, Trinkflasche, Dextro Paket, Helm, Ersatzschlauch, Pumpe, Mechaniker- Service, Waschplatz, Unterstellplatz, Trinkwasser, Tacho, Werkzeug, Endreinigung
b. MAXI Inklusivleistungen: (70€)
Add-ons: Trikot, 10Euro Gutschein, Versicherung, Pick-up Service, Endreinigung, 20% Rabatt auf Spezialtouren
12. Allgemeine Bestimmungen und anwendbares Recht
Der Vertrag unterliegt der Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen vorliegender Allgemeinen Mietbedingungen berührt deren Gültigkeit im Übrigen nicht.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Der Bestimmungen dieses Vertrages richten sich nach spanischem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag sind die Gerichte am Sitz der Vermieterin ausschließlich zuständig.
Chiclana de la Frontera, 30.06.2019