Allgemeine Mietbedingungen
1. Geltungsbereich
Die Bike- und
E-Bike-Vermietung wird von der Firma STARBIKES SCHWEIZ durchgeführt, die
Eigentümerin der Bikes und E-Bikes ist. Die Allgemeinen Mietbedingungen sind
ein wichtiger Bestandteil des Mietvertrags. Mit der Unterschrift bestätigt der
Mieter, diese Bedingungen gelesen zu haben und sie ohne Vorbehalte zu
akzeptieren.
2. Fahrradübernahme
a)
Zustand bei Übernahme
Der Mieter übernimmt das Mietfahrrad in einem sicheren und sauberen Zustand.
Vor Fahrtbeginn sollte das Fahrrad auf sichtbare Schäden geprüft werden. Falls
Mängel entdeckt werden, müssen diese bei der Übergabe an die Vermieterin oder
den Vermittler gemeldet werden. Für die Übergabe ist ein gültiges
Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Führerschein) erforderlich.
b)
Nutzung und Einschränkungen
Der Mieter verpflichtet sich, die Straßenverkehrsgesetze einzuhalten und das Fahrrad
sowie Zubehör sorgfältig zu behandeln. Es ist verboten, das Fahrrad in einem
Zustand zu fahren, der die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt, z.B. durch
Alkohol, Medikamente, Drogen, Übermüdung oder Krankheit. Der Mieter ist
verantwortlich für Schäden, die durch Nachlässigkeit oder unsachgemäßen
Gebrauch entstehen. Zweckentfremdung, oder das Überfahren von Hindernissen, die
Schäden verursachen könnten, sind untersagt.
c)
Rückgabe des Fahrrads
Der Mieter muss das Fahrrad pünktlich an der vereinbarten Stelle und während
der Öffnungszeiten zurückgeben. Bei verspäteter Rückgabe oder falscher
Abstellung können zusätzliche Kosten entstehen, die vom Mieter getragen werden.
Das Fahrrad sowie Zubehör (z.B. Ladegeräte, Schlösser, Helme) sind vollständig
und in gutem Zustand zurückzugeben. Schäden oder Verluste werden dem Mieter in
Rechnung gestellt.
3. Mietverlängerung
Eine Verlängerung des
Mietzeitraums ist nur mit Zustimmung der Vermieterin möglich und muss vor
Ablauf des aktuellen Mietvertrags erfolgen. Die Entscheidung, die Mietdauer zu
verlängern, liegt im Ermessen der Vermieterin. Der neue Mietpreis wird entsprechend
berechnet und ist bei Rückgabe zu bezahlen.
4. Mindestalter für
E-Bike-Mieter
a)
Allgemeines
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen E-Bikes nur mit schriftlicher Zustimmung der
Eltern oder des Vormunds ausleihen, wenn sie nicht in Begleitung eines
Erwachsenen sind.
b)
Gesetzliche Vorgaben
Für E-Bikes mit Unterstützung bis 25 km/h gilt gesetzlich ein Mindestalter von
16 Jahren. Zwischen 14 und 16 Jahren ist ein Führerausweis der Kategorie M
erforderlich. Das Tragen eines Helms ist obligatorisch.
5.
Preise und Leistungen
Die
Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die im Prospekt der
Vermieterin veröffentlicht ist. Diese Preise beinhalten alle vereinbarten
Leistungen. Druckfehler bleiben vorbehalten.
6. Stornierungen
Reservierungen können bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos storniert oder
angepasst werden. Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor Mietbeginn
werden die vollen Kosten gemäß Tarif in Rechnung gestellt. Bei vorzeitigem
Abbruch des Mietvertrags besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für die nicht
genutzte Restmietzeit.
7. Versicherung und Haftung
a)
Unfall-, Sach- und Haftpflichtversicherung
Der Mieter ist selbst für eine passende Versicherung verantwortlich. Mit der
Anmietung bestätigt er, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt, die
alle Risiken abdeckt, die bei der Fahrt mit dem Bike oder E-Bike entstehen
können. Diese Versicherung deckt auch Kosten für Gutachten, Wertminderung,
Reparaturen oder Mietausfälle.
b)
Defekte während der Mietzeit
Wenn während der Mietzeit ein Defekt auftritt, kann der Mieter das Fahrzeug an
der Vermietstelle gegen ein gleichwertiges tauschen. Für den Rücktransport des
Fahrrads ist der Mieter selbst verantwortlich.
c)
Schäden, Diebstahl und Verlust
Der Mieter muss dem Vermieter alle Schäden oder Verluste sofort melden. Er
haftet für Schäden, die durch Stürze, Vandalismus, Naturereignisse,
Manipulation, Transport oder unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Kleine Schäden
und Materialverluste werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei Diebstahl oder
Verlust des Fahrrades oder Zubehörs während der Mietzeit trägt der Mieter die
Kosten. Das Fahrrad ist stets mit einem Schloss zu sichern. Bei Verlust wird
der Ersatzwert in Rechnung gestellt. Wenn der Mieter das Fahrzeug an Dritte
übergibt, haftet er auch für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.
d)
Unfälle
Unfälle oder Stürze mit Sachschaden müssen sofort bei STARBIKES SCHWEIZ
gemeldet werden. Falls Personen verletzt werden oder Dritte betroffen sind, ist
sofort die Polizei zu verständigen und ein Unfallprotokoll zu erstellen. Eine
Kopie des Protokolls ist an STARBIKES SCHWEIZ zu schicken.
8. Schlussbestimmungen
a)
Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die dem Kunden im
Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit seitens der Vermieterin. Sie schließt auch die Haftung für
indirekte Schäden, Folgeschäden, Drittschäden und entgangenen Gewinn aus.
b)
Haftung des Kunden
Der Kunde haftet vorrangig für Schäden am Mietfahrrades, bei Nicht-Rückgabe
oder Diebstahl sowie bei Verstößen gegen die AGB. Das schließt auch Kosten für
Gutachten, Reparaturen oder Nutzungsausfall ein.
c)
Versicherung
Der Kunde ist selbst für eine Unfall-, Sach- und Privathaftpflichtversicherung
verantwortlich.
d)
Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Wädenswil.