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1. Anwendungsbereich
Die Dienstleistungen der Velovermietung werden von der Firma ProKoVent GmbH „PKV“ (nachfolgend Vermieterin genannt) mit Sitz in Meilen erbracht, die Eigentümerin der Mietvelos ist. Die Allgemeinen Mietbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Mieter, diese Mietbedingungen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren:
2. Vertragsverhältnisse
Der Vertrag wird zwischen der Vermieterin (PKV) und dem Kunden geschlossen.
3. Fahrzeugübernahme
3.1 Fahrzeugübernahme
Der Mieter übernimmt das Mietfahrzeug in betriebssicherem und sauberem
Zustand. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug vor Fahrtantritt
auf erkennbare Schäden zu überprüfen und die Funktionsfähigkeit der Bremsen und
der Schaltung zu testen. Beanstandungen seitens des Mieters müssen der
Vermieterin respektive dem Vermittler bei der Fahrzeugübergabe gemeldet werden.
Der Mieter hat sich mit einem offiziellen Dokument auszuweisen (Pass, ID,
Führerausweis).
3.2 Fahrzeugnutzung und Einschränkung
Der Mieter verpflichtet sich, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und das
Mietfahrzeug sowie allfälliges Zubehör sachgemäss und sorgfältig zu nutzen.
Nicht zulässig ist das Fahren eines Mietfahrzeugs in einem Zustand mit
verminderter Reaktionsfähigkeit, verursacht insbesondere durch Alkohol,
Medikamente, Drogen, Übermüdung oder Erkrankung.
Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben. Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung der Fahrzeuge. Die Nutzung der Mietgeräte zu Rennzwecken ist untersagt.
3.3 Fahrzeugrückgabe
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug vor Ablauf der im Mietvertrag
angegebenen Mietzeit der Vermieterin an der im Mietvertrag angegebenen
Rückgabestelle, während deren Öffnungszeiten zurückzugeben. Der Mietpreis für
zu spät zurückgegebene oder falsch abgestellte Mietobjekte, sowie die daraus
entstandenen Folgekosten werden vom Mieter eingefordert. Das Fahrzeug, sowie
sämtliches zusätzlich gemietetes oder von der Vermieterin zur Verfügung
gestelltes Zubehör wie Ladegeräte, Kindersitze, Schlüssel, Velohelme etc.
müssen der Vermieterin bei der Fahrzeugrückgabe vollständig und in
einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Die Mietgegenstände sind grundsätzlich in gereinigtem Zustand zu retournieren. Eine Reinigung durch PKV kann kostenpflichtig dazu gebucht werden. Verlust oder Beschädigung wird dem
Mieter in Rechnung gestellt.
4. Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der Vermieterin (PKV) vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die Vermieterin kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern. Der Mietpreis wird neu berechnet, der Aufpreis ist spätestens bei der Fahrzeugrückgabe zu entrichten.
5. Mindestalter des Mieters
5.1 Allgemeines Mindestalter
Kinder
und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person
sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer
erwachsenen Person sind, dürfen Mietvelos nur mit schriftlicher Bewilligung der
Eltern oder des Vormundes abgegeben werden.
5.2 Gesetzliche Bestimmung E-Bike
Das Mindestalter für Lenker eines E-Bikes mit einer Unterstützung bis max. 25
km/h ist von Gesetzes wegen 16 Jahre. (Art. 5 Abs. 2 Bst. d VZV und Art. 6 Abs.
1 Bst. f VZV). Zwischen 14 und 16 Jahren ist ein Führerausweis der Kategorie M
erforderlich (Art. 3 Abs. 3 VZV).
Das Tragen eines Helmes ist obligatorisch.
6. Leistungen und Preise
Es gelten die Preise der bei der Anmietung jeweils gültigen und im Prospekt der Vermieterin veröffentlichten Preisliste inklusive der darin enthaltenen Rabattbestimmungen. Druckfehler vorbehalten.
7. Stornierungen / Abbruch
Für Stornierungen verrechnen wir folgende Gebühren:
bis 7 Tage vor Mietbeginn: 20%
bis 3 Tage vor Mietbeginn: 35%
bis 24h vor Mietbeginn: 75%
kurzfristige Absage innerhalb weniger als 24h: 100%
Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit.
8. Haftung und Versicherung
8.1 Unfall- sowie Sach- und
Haftpflichtversicherung
Die
Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des
Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende
Abdeckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt mit dem E-Bike mit sich
bringen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie
Sachverständigenkosten, Wertminderung, Reparatur- oder Mietausfallkosten.
8.2 Defekte während Mietdauer
Bei
Defekten während der Mietdauer kann der Mieter sein Mietfahrzeug an einer
anderen PKV-Vermietstelle gegen ein gleichwertiges Fahrzeug austauschen. Ist
keine Vermietstelle in der Nähe oder kein Ersatzvfahrzeug verfügbar, kann der
Mieter den Defekt mit Einwilligung von PKV beim nächsten Velofachhändler
beheben lassen. Die Reparaturkosten können gegen Beleg bei der Vermieterin
eingefordert werden.
Der Mieter ist in jedem Fall für den Rücktransport des Fahrrades bis zur
nächstmöglichen Rückgabestelle verantwortlich.
8.3 Schäden, Diebstahl und Verlust
Der
Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter aufgetretene Schäden und Verluste
anzuzeigen.
Der Mieter haftet für alle dem Mietobjekt und
seinem Zubehör während der Mietdauer zugefügten Beschädigungen aus Sturz,
Vandalismus, Elementareinwirkungen, Manipulation, Einwirkungen aus dem
Transport sowie dessen unsachgemässem oder zweckfremden Einsatz. (Dazu gehört
auch ein Platten durch Glasscherben)
Die Kosten für kleinere Schäden und Materialverlust werden dem Kunden gemäss
der offiziellen Preisliste von PKV direkt verrechnet.
Bei Diebstahl oder Verlust des Mietobjekts oder des Zubehörs während der
Mietdauer haftet der Mieter. Das Fahrzeug ist grundsätzlich immer zu sichern.
Der Verlust wird dem Mieter zum Ersatzwert in Rechnung gestellt.
Übergibt der Mieter das Fahrzeug an Dritte, so haftet er grundsätzlich für
Schäden und Folgeschäden, die an dem Fahrzeug durch Dritte verursacht werden.
8.4 Schadenausschluss / Schutzpaket
Der Mieter kann gegen eine Gebühr einen Schadenausschluss abschliessen. Dieser
deckt folgende Schäden am Mietobjekt:
- Diebstahl (Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl)
- Sturz- oder Kollisionsschäden (Schäden, die durch plötzliche und gewalttätige Einwirkung einer äusseren Kraft entstehen)
Gedeckt sind Schäden am Mietfahrzeug sowie am dazugehörigen Zubehör (Akku, Ladegerät, Korb oder Tasche). Der Selbstbehalt beträgt in jedem Fall beträgt CHF 200.- Der Schadenausschluss ist vor Mietantritt und pro Fahrzeug abzuschliessen. Wird der Schadenausschluss abgeschlossen, so hat dies für sämtliche im Mietvertrag aufgeführten Mietfahrzeuge zu erfolgen.
8.5 Unfälle
Unfälle
und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall der PKV umgehend zu melden.
Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist
ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei
einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist an PKV
zu senden.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Haftung der Anbieterin
Die
Vermieterin übernimmt keinerlei Verantwortung und schliesst jede Haftung aus
für Schäden, die der Kunde aus der Abwicklung dieses Vertrages erleidet, es sei
denn, der Anbieterin kann Vorsätzlichkeit oder Grobfahrlässigkeit nachgewiesen
werden.
Die Haftung der Vermieterin für indirekte Schäden, Folgeschäden, Drittschäden und entgangenen Gewinn ist generell ausgeschlossen.
9.2 Haftung des Kunden
Der
Kunde haftet in erster Linie gemäss den in diesen AGB enthaltenen Vorschriften
und subsidiär nach den gesetzlichen Regeln, wenn er das Mietfahrzeug
beschädigt, nicht ordentlich zurückgibt oder entwendet oder seine Pflichten aus
den AGB verletzt hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die
Schadennebenkosten wie z.B. Sachverständigenkosten, Reparaturkosten oder
Nutzungsausfall.
9.3 Versicherung
Die Versicherung (Unfall und Sach- & Privathaftpflicht) ist Sache des
Kunden.
9.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser
Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Meilen.